Rechtsanwalt Christian Teipel konnte im Rahmen eines Berufungsverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eine vergleichsweise Einigung erzielen. Nachdem der Senat bereits auf den Berufungszulassungsantrag von Rechtsanwalt Teipel hin die Berufung zugelassen hatte, konnte nunmehr auch das Berufungsverfahren zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden.
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