Vor dem Verwaltungsgericht Münster konnte Rechtsanwalt Christian Reckling zuletzt - nach zäher und intensiver Verhandlung - für seinen Mandanten erreichen, dass er die mündliche Prüfung im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung wiederholen kann. Nachdem das Justizprüfungsamt dem Widerspruch nicht abgeholfen hat, erhob Rechtsanwalt Christian Reckling Klage.
Das Verwaltungsgericht konnte insoweit vom Vortrag im gerichtlichen Verfahren überzeugt werden, dass im Rahmen der Bewertung der Prüfungskommission ein erheblicher Beurteilungsfehler vorgelegen hat. Das Prüfungsamt verzichtete auf eine umfangreiche Beweisaufnahme und willigte in dem vom Verwaltungsgericht vorgeschlagenen Vergleich ein, der eine Wiederholung der mündlichen Prüfung zum Ende des Jahres 2022 beinhaltete.
Bemerkenswert hierbei ist, dass die Anfechtung von mündlichen Prüfungen im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung äußerst komplex ist, insbesondere in der Beweisführung, so dass die Anfechtung eine intensive Auseinandersetzung mit der inhaltlichen Durchführung der mündlichen Prüfung in allen geprüften Rechtsgebieten voraussetzt. Insoweit kann jedem betroffenen Prüfling nur geraten werden, dass unmittelbar nach der mündlichen Prüfung ein Gedächtnisprotokoll angefertigt wird, dass im späteren Verlauf eines möglichen Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens als Beweismittel dienen kann.
Wir wünschen viel Erfolg in der mündlichen Prüfung und drücken die Daumen.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.