13. Mai 2024Prüfungsrecht

Erfolg im Prüfungsrecht: endgültiges Nichtbestehen und Exmatrikulation verhindert

Exmatrikulation und endgültiges Nichtbestehen verhindert

Rechtsanwalt Reckling von teipel.law führte erfolgreich ein Widerspruchsverfahren gegen eine staatliche Universität in Nordrhein-Westfestalen. Die Anfechtung der Prüfung war erfolgreich und verhinderte das endgültige Nichtbestehen und die Exmatrikulation unserer Mandantin.

Anfechtung gegen das Prüfungsergebnis

Unsere Mandantin wurde im Rahmen einer letztmaligen Wiederholungsmöglichkeit geprüft. Die Prüfung wurde mündlich abgehalten durch zwei Hochschulangehörige der Universität. Am Ende der Prüfung wurde unserer Mandantin mitgeteilt, dass sie die mündliche Prüfung nicht bestanden habe und ihr kein weiterer Wiederholungsversuch mehr zustehe. Die Exmatrikulation wurde mündlich angekündigt. Der Traum vom Abschluss des Bachelorstudiums schien geplatzt zu sein. Teipel.law wurde beauftragt, um gegen die Entscheidung der renommierten Universität rechtlich vorzugehen. 

Widerspruchsverfahren eingeleitet

Wir legten zunächst Widerspruch gegen die Prüfungsentscheidung ein und beantragten Akteneinsicht in die Prüfungsunterlagen

Nach einer dezidierten Prüfung der Prüfungsunterlagen und unter Berücksichtigung der Vorgaben der Prüfungsordnung begründeten wir den Widerspruch umfangreich und zeigten sowohl Verfahrens- als auch Beurteilungsfehler bei der Durchführung und Bewertung der mündlichen Prüfung auf.

Nach rund drei Monaten entschied der Prüfungsausschuss der Fakultät, dass dem Widerspruch stattgegeben wird. Der Prüfungsausschuss folgte unserer Rechtsauffassung und sah die Durchführung und Bewertung der mündlichen Prüfung als rechtsfehlerhaft an.

Unsere Mandantin kann nunmehr die mündliche Prüfung unter Beachtung der von uns vorgetragenen Einwände erneut ablegen. Wir wünschen hierbei viel Erfolg.

Praxistipp für die Anfechtung

Betroffene Prüflinge sollten im Falle des endgültigen Nichtbestehens nicht vorschnell aufgeben und das Prüfungsergebnis akzeptieren, auch wenn auf dem ersten Blick die Bewertung möglicherweise gerechtfertigt erscheint. Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Prüfung  verfahrens- oder auch beurteilungsfehlerhaft durchgeführt wurde. 

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

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