Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln waren bereits im Widerspruchsverfahren im Rahmen einer Prüfungsanfechtung im Studiengang Medizin erfolgreich. Teipel & Partner Rechtsanwälte konnten darlegen, dass die Prüfung im letzten Wiederholungsversuch (mündlich) verfahrensfehlerhaft durchgeführt worden war. Die Entscheidung über das endgültige Nichtbestehen wurde aufgehoben, die Widerspruchsführerin kann sich der Prüfung in einem weiteren Prüfungsversuch erneut unterziehen.
Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.