Die
bundesweit im Bildungs- und Wissenschaftsrecht tätige
Schwerpunktkanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln
und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im
Prüfungsrecht einen Teilerfolg in einem Berufungszulassungsverfahren vor dem
OVG NRW erzielt. zur Begründung führte der Senat u.a. aus, dass Zweifel an der Existenz des durch die Beklagte behaupteten Delegationsbeschlusses des Prüfungsausschusses bestünden. Die Vorinstanz hatte dies noch zugunsten der Beklagten angenommen.
Auch hinsichtlich weiterer Ausführungen der beklagten Hochschule, welche das erstinstanzliche Verwaltungsgericht ebenfalls hatte genügen lassen, hegte der Senat Zweifel und attestierte den Anwälten von Teipel & Partner, dies zu Recht als "Behauptung ins Blaue hinein" gerügt hätten.
Das folgende Berufungsverfahren konnte im Ergebnis eingestellt werden, das erstinstanzliche Urteil wurde für wirkungslos erklärt.
Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.