Im Großraum Köln wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer kompletten Prüfungsgruppe von insgesamt rund 23 Personen ihre bestandene Prüfung und damit auch ihr berufsqualifizierender Abschluss nachträglich wieder aberkannt. Im Rahmen der Prüfungsvorbereitung soll es zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein, an denen auch ein Prüfer beteiligt gewesen sein soll – gegen ihn wurden bereits arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet.
„Die Entscheidung der Rücknahme der Prüfungsentscheidung,
deren sofortige Vollziehung angeordnet worden war, hat insbesondere deshalb
sehr weitreichende Konsequenzen für die betroffenen Prüflinge, da mit der Rücknahme
der Prüfungsentscheidung auch die Grundlage für die Berufsausübung entfallen
ist, so dass fast sämtliche Prüflinge eine außerordentliche Kündigung ihres Arbeitgebers
erhielten“, erläutert Christian Teipel, dessen Kanzlei 17 der derzeit insgesamt
18 anwaltlich vertretenen Prüflinge vertritt.
Zunächst gehe es darum, eine belastbare Informationsgrundlage zu erhalten; hierfür sei man auf die Gewährung vollständiger Akteneinsicht angewiesen, erläutert der Jurist. Die den vorherigen Verfahrensbevollmächtigten überlassenen Akten seien lückenhaft gewesen, insbesondere seien keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass neben scheinbar belastenden Hinweisen die deutlich vorhandenen entlastenden Tatsachen hinreichend berücksichtigt worden seien, so Teipel weiter.
Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.