Die auf das Prüfungsrecht und das Hochschulrecht einschließlich Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte hat erneut einen beachtlichen Erfolg an der TU München erzielt. Nachdem bereits zahlreiche Verfahren von Teipel & Partner Rechtsanwälte im Wintersemester 2017/2018 gegen bayerische Universitäten erfolgreich beendet werden konnten (Universität Augsburg, Universität Passau, Universität Bayreuth, TU München, LMU München) konnte nunmehr auch im Hochschulrecht ein Vergleich mit der TU München erzielt werden. Unser Mandant hatte bereits einen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen im Masterstudiengang erhalten und kann nunmehr sein Studium im Masterstudiengang fortsetzen, wozu nicht zuletzt auch die professionelle Verfahrensführung seitens der TU München beigetragen hat.
Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.