Die bundesweit im Bildungs- und Wissenschaftsrecht tätige Schwerpunktkanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Bereich des Prüfungsrechts einen Erfolg bereits im Widerspruchsverfahren erzielt.
Unsere Mandantin studiert Medizin im Modellstudiengang und hatte die ärztliche Basisprüfung (OSPE) wiederholt nicht bestanden.
Erneut konnten wir nach sorgfältiger und umfangreicher Analyse, unterschiedliche Verfahrensfehler in Zusammenhang mit der Durchführung der Prüfung nachweisen, ohne dass der betroffene Prüfling dies hätte bemerken können. Diese Verfahrensfehler wirkten sich bereits auf der Ebene zur Ermittlung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Prüflings aus und waren daher auch nicht heilbar.
Erfreulicherweise hat die Hochschule nach Einreichen der darauf gestützten Widerspruchsbegründung sofort im Sinne unserer Mandantin entschieden und einer vergleichsweisen Einigung zugestimmt. Unsere Mandantin kann ihr Studium fortsetzen und erneut an der Prüfung teilnehmen.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.