14. Februar 2024Prüfungsrecht | Hochschulrecht

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im Studiengang Humanmedizin

Verfahrensrecht ist „geronnenes Verfassungsrecht“. Seine Beachtung dient der Wahrung der Rechte der Bürger und gewährleistet eine rechtsstaatliche Entscheidungsfindung durch die Organe des Staates. Das gilt im Großen wie im Kleinen.

Unsere Mandantin hatte im Studiengang Humanmedizin eine Prüfung auch in ihrem Letztversuch nicht bestanden. Zunächst machte sie die fehlerhafte Bewertungen ihrer Antworten in den Klausuren geltend. Nach Mandatierung haben wir sowohl im Widerspruchs- als auch im Klageverfahren zusätzlich Verfahrens-, insbesondere Prüfungsverfahrensfehler gerügt.

Im Hinblick auf die geltendgemachten Prüfungsverfahrensfehler ließ das Gericht in der mündlichen Verhandlung erkennen, dass es zwar in diesem Fall unserer Argumentation nicht folgen werde, aber auch nicht abschätzen könne, wie das ihm übergeordnete Oberverwaltungsgericht insoweit entscheiden würde. Allerdings sah es in den von der Hochschule erlassenen Bescheiden Form- und damit Verfahrensfehler, insbesondere betreffend die Zuständigkeiten der Organe der Hochschule.

Damit zeichnete sich folgendes Szenario ab: Die Bescheide werden aufgehoben, können aber anschließend in einem fehlerfrei betriebenen Verfahren erneut erlassen werden und zwar mit gleichem Inhalt. Anschließend würden wir wieder Widerspruch und danach Klage erheben, die dann je nach Ausgang so weitergeführt würde, dass wir im Rechtsmittelverfahren die streitigen Verfahrensfehler geltend machen würden, mit ungewissem Ausgang.

Das veranlasste das Verwaltungsgericht, eine vergleichsweise Einigung dahingehend vorzuschlagen, dass die Klägerin noch einmal zur Prüfung zugelassen wird und so die Möglichkeit erhält, ihre Ausbildung fortzusetzen.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Dr. Jürgen Küttner

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Beamtenrecht 
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2008. 
  • Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.

Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere  im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.  

Dr. Jürgen Küttner war mandatsführend in folgenden Verfahren

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