13. Oktober 2024Prüfungsrecht

Erfolg im Prüfungsrecht: Vergleichsschluss mit Hochschule verhindert endgültiges Nichtbestehen

endgültiges Nichtbestehen im Studiengang Rechtswissenschaften verhindert

teipel.law erzielt mit einer Universität einen Vergleichsschluss und verhindert das endgültige Nichtbestehen im Studiengang Rechtswissenschaften.

Überdenkensverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt

Mandatsführer im Überdenkensverfahren und dem anschließenden Widerspruchsverfahren war Rechtsanwalt Christian Reckling, der zunächst mit Hilfe der Akteneinsicht die gegenständliche Prüfungsleistung sichtete und prüfte, ob die Bewertung mit den Vorgaben der Prüfungsordnung und allgemein-gültigen Bewertungsgrundsätzen vereinbar war. Hierbei stellte sich heraus, dass - entgegen den Vorgaben der Prüfungsordnung - wissenschaftliche Mitarbeiter den Letztversuch bewertet hatten und sich der Lehrstuhlinhaber diese Bewertungen zu eigen machte. Das war jedoch nicht genug. Die im Überdenkensverfahren vorgebrachten Einwände wurden nicht den ursprünglich Prüfenden zugeleitet, sondern direkt dem Lehrstuhlinhaber, der an der Bewertung festhielt. Auch dies erachtete Rechtsanwalt Christian Reckling als verfahrensfehlerhaft und fertigte ein umfangreiches Widerspruchsschreiben, wobei neben den Verfahrensfehlern auch Beurteilungsfehler vorgetragen worden sind.

Vergleichsangebot für einen Wiederholungsversuch

Die Universität erwiderte darauf hin und wies die Verfahrens- und Beurteilungsfehler vollumfänglich zurück. Dennoch wurde - und wir meinen aus guten Gründen - unserer Mandantin ein Vergleichsvorschlag unterbreitet, der die Wiederholung der streitbefangenen Prüfungsleistung vorsieht, so dass das endgültige Nichtbestehen verhindert wurde. Wir wünschen unserer Mandantin viel Erfolg. 

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

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