endgültiges Nichtbestehen im Studiengang Rechtswissenschaften verhindert
teipel.law erzielt mit einer Universität einen Vergleichsschluss und verhindert das endgültige Nichtbestehen im Studiengang Rechtswissenschaften.
Überdenkensverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt
Mandatsführer im Überdenkensverfahren und dem anschließenden Widerspruchsverfahren war Rechtsanwalt Christian Reckling, der zunächst mit Hilfe der Akteneinsicht die gegenständliche Prüfungsleistung sichtete und prüfte, ob die Bewertung mit den Vorgaben der Prüfungsordnung und allgemein-gültigen Bewertungsgrundsätzen vereinbar war. Hierbei stellte sich heraus, dass - entgegen den Vorgaben der Prüfungsordnung - wissenschaftliche Mitarbeiter den Letztversuch bewertet hatten und sich der Lehrstuhlinhaber diese Bewertungen zu eigen machte. Das war jedoch nicht genug. Die im Überdenkensverfahren vorgebrachten Einwände wurden nicht den ursprünglich Prüfenden zugeleitet, sondern direkt dem Lehrstuhlinhaber, der an der Bewertung festhielt. Auch dies erachtete Rechtsanwalt Christian Reckling als verfahrensfehlerhaft und fertigte ein umfangreiches Widerspruchsschreiben, wobei neben den Verfahrensfehlern auch Beurteilungsfehler vorgetragen worden sind.
Vergleichsangebot für einen Wiederholungsversuch
Die Universität erwiderte darauf hin und wies die Verfahrens- und Beurteilungsfehler vollumfänglich zurück. Dennoch wurde - und wir meinen aus guten Gründen - unserer Mandantin ein Vergleichsvorschlag unterbreitet, der die Wiederholung der streitbefangenen Prüfungsleistung vorsieht, so dass das endgültige Nichtbestehen verhindert wurde. Wir wünschen unserer Mandantin viel Erfolg.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.