Die auf das Prüfungsrecht und das Hochschulrecht einschließlich Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB mit Sitz in Köln hat im Prüfungsrecht eine Prüfungsanfechtung gegen die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm wegen endgültigen Nichtbestehens der Bachelorprüfung bereits im Widerspruchsverfahren gewinnen können. Teipel & Partner Rechtsanwälte legten dar, dass keine wirksame Prüferbestellung durch die Prüfungskommission erfolgt war. Mit Bescheid vom 20.10.2016 half der Prüfungsausschuss der Widerspruchsgegnerin dem Widerspruch ab und nahm den bescheid über das endgültige Nichtbestehen der Bachelorprüfung zurück.
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