Die auf das Prüfungsrecht und das Hochschulrecht einschließlich Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Prüfungsrecht im Rahmen einer Prüfungsanfechtung im Studiengang "International Relations" gegen die Hochschule Rhein-Waal einen beachtlichen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf im Falle eines endgültigen Nichtbestehens verzeichnen können.
Rechtsanwalt Christian Teipel von Teipel & Partner Rechtsanwälte konnte nachweisen,
dass es seitens der Hochschule Rhein-Waal zu Verfahrensfehlern in Zusammenhang mit der Prüferbestellung gekommen war, welche auch das Verwaltungsgericht
in Düsseldorf als erheblich und als nicht heilbar einstufte. Obwohl das Verwaltungsgericht Düsseldorf der beklagten Hochshcule Rhein-Waal in einem richterlichern hinweis eindeutig zu verstehen gegeben und detailliert erläutert hatte, dass sie das Verfahren in Bezug auf beide (!) angefochtenen Prüfungen mit hoher Wahrscheinlichkeit verlieren werde, zeigte sich die Hochshcule Rhein-Waal davon weitgehend unbeeindruckt. Anstatt - wie vom Verwaltungsgericht angeregt - der Klägerin zwei neue Prüfungsversuche einzuräumen, trat man dort dem gerichtlichen hinweis dergestalt entgegen, dass man die bisherigen Ausführungen beharrlich wiederholte - obgleich diese, wie bereits durch Teipel & Partner dargelegt worden war, eundeutig der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung widersprachen.
Gleichwohl war die Hochschule Rhein Waal "bereit", der Klägerin lediglich einen weiteren Prüfungsversuch einzuräumen. Das "Angebot", damit das Verfahren insgesamt für beendet zu erklären - mit Verweis auf ein ansonsten durchzuführendes Berufungsverfahren - wurde von Teipel & Partner Rechtsanwälte abgelehnt: In Anbetracht der Sach- und Rechtslage entsprech es der Einschätzung von Rechtsanwalt Christian Teipel, dass es wohl an der Hochschule Rhein-Waal oblegen hätte, ein Berufungszulassungsverfahren (und nicht ein Berufungsverfahren) zu führen. Die Hochshcule Rhein-Waal räumte sodann der Klägerin einen weiteren Prüfungsversuch ein, wollte aber - aus nicht nachvollziehbaren Gründen - das Verfahren im Übrigen weiterführen. Dies erwies sich nach Einschätzung von Teipel & Partner rechtsanwälte bereits deshalb als inkonsequent und widersprüchlich, als die beiden Prüfungen an exakt demselben Verfahrensfehler litten.
Sodann wurde das Gerichtsverfahren von teipel & Partner gewonnen; die Hochschule Rhein-Waal wurde gerichtlich verpflichtet, der Klägerin über den bereits eingeräumten Prüfungsversuch hinaus einen weiteren Prüfungsversuch einzuräumen. Zudem wurde die Hochschule Rhein-Waal zur Kostentragung in Höhe der gesetzlichen Gebühren verpflichtet.
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