Die Meisterprüfung im Handwerk ist eine der wichtigsten Qualifikationen für viele Handwerkerinnen und Handwerker, die einen Betrieb gründen, übernehmen oder ausbilden wollen. Doch nicht immer verläuft die Prüfung reibungslos und fair. Es kann zu Verfahrens- und Beurteilungsfehlern kommen, die das Ergebnis negativ beeinflussen oder sogar zum Nichtbestehen führen können. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Meisterprüfung im Handwerk überprüfen zu lassen und gegebenenfalls rechtlich dagegen vorzugehen.
Wir sind eine Fachanwaltskanzlei für Prüfungsrecht, die sich auf die Überprüfung von Prüfungen im Handwerk spezialisiert hat. Wir vertreten Prüflinge, die mit dem Ergebnis ihrer Meisterprüfung nicht einverstanden sind oder Zweifel an der Korrektheit des Prüfungsverfahrens haben. Dabei prüfen wir sowohl die schriftlichen als auch die mündlich-praktischen Teile der Prüfung, die je nach Gewerk unterschiedlich sein können.
Unser Leistungsspektrum umfasst folgende Schritte:
Die Meisterprüfung im Handwerk ist mehr als nur eine Abschlussprüfung. Sie ist eine Voraussetzung für die berufliche Zukunft vieler Handwerker, die sich selbstständig machen oder einen Betrieb übernehmen wollen. Seit Anfang 2020 wurde die Meisterpflicht für zwölf weitere Gewerke wiedereingeführt. Das bedeutet, dass Sie in diesen Gewerken einen Meisterbrief brauchen, um einen Betrieb zu gründen oder zu führen. Insgesamt gilt die Meisterpflicht jetzt für 53 Gewerke im Handwerk (siehe Zentralverband des Deutschen Handwerks).
Die Meisterprüfung im Handwerk ist auch eine Voraussetzung für die Ausbildung von Lehrlingen, denn die Ausbildereignungsprüfung ist Teil der Meisterausbildung. Wenn Sie ausbilden wollen, müssen Sie also entweder eine Meisterprüfung oder eine fachliche Prüfung abgelegt haben und eine angemessene Zeit in dem entsprechenden Beruf gearbeitet haben. Die Ausbildung im Handwerk ist ein wichtiger Faktor für die Fachkräftesicherung, die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft des Handwerks. Laut Statistik des Deutschen Handwerks 2019 gab es im Jahr 2019 rund 1,3 Millionen Auszubildende im Handwerk, davon 79 Prozent in Meisterbetrieben.
Die Meisterprüfung im Handwerk ist daher für die Prüflinge von enormer Bedeutung, da sie mit einem erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden ist. Dennoch brauchen sie den Meistertitel, um ihren Beruf auszuüben und einen Betrieb zu übernehmen. Die Meisterprüfung im Handwerk ist auch ein Qualitätsmerkmal für die Kunden, die auf die Kompetenz, die Erfahrung und die Zuverlässigkeit der Meisterbetriebe vertrauen. Die Meisterprüfung im Handwerk ist somit ein Garant für die Zukunft des Handwerks und der Gesellschaft.
Bei den Meisterprüfungen bzw. Prüfungen im Handwerk, ob schriftlich oder mündlich-praktisch, haben sich in der Vergangenheit oft gravierende Verfahrens- und/oder Beurteilungsfehler eingeschlichen, die wir erfolgreich mit einem Widerspruchs- oder auch Klageverfahren gegen die Mitteilung des (endgültigen) Nichtbestehens anfechten konnten. Dabei mussten dann nicht unbedingt alle Teile derselben Meisterprüfung wiederholt werden, sondern meist nur diejenigen, die fehlerhaft waren. Ebenso konnten wir erfolgreiche Neubewertungen erreichen, die zum Bestehen der Meisterprüfung führten.
Zu den häufigsten Fehlern, die wir festgestellt haben, gehören:
Wir haben in den letzten Jahren viele Prüflinge erfolgreich bei der Überprüfung ihrer Meisterprüfung im Handwerk vertreten. Wir kennen die typischen Fehler, die immer wieder vorkommen, und wissen, wie wir sie nachweisen und anfechten können. Dabei nutzen wir unsere juristische Expertise, unsere Kenntnis der einschlägigen Rechtsgrundlagen und unsere Kontakte zu Fachliteratur und externen Sachverständigen.
Wir können Ihnen helfen, Ihre Meisterprüfung im Handwerk überprüfen zu lassen und gegebenenfalls rechtlich dagegen vorzugehen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine Erstberatung, in der wir Ihren Fall besprechen und Ihnen die möglichen Schritte erläutern. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Abrechnung (Stundensatz)
Abrechnungstakt
Weitere Kosten
Mindestbetrag
Prozesskostenhilfe
Übernahme durch Rechtsschutzversicherung
Honorarhöchstgrenze (Deckelung)
Zahlbar per
Ratenzahlung
420,00 EUR
Minutengenau
19% Umsatzsteuer
10% IT-Kosten
2.500,00 EUR (zzgl. 10% IT-Kosten und zzgl. 19% Umsatzsteuer)
Nein
In der Regel maximal 540,50 EUR in Gerichtsverfahren
Nein
Überweisung, Kreditkarte (PayPal)
Via Paypal (vorbehaltlich Bonität, zzgl. Zinsen)
Im Anschluss an ein Erstgespräch, das Sie ebenfalls direkt über diese Seite buchen können und welches als Video- oder Telefonkonferenz per Microsoft Teams durchgeführt wird (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist diesseits aktiviert), können Sie uns mittels eines Einladungslinks direkt online im "teipelverse" mandatieren und dort selbstverständlich auch (fortwährend) Unterlagen hochladen. Wir benötigen keine Dokumente per Post oder in Schriftform; Sie erhalten durch uns die Möglichkeit, Ihre Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) zu unterschreiben - und dies für Sie kostenfrei. Im "teipelverse" können Sie zudem jederzeit den Stand Ihres Verfahrens einsehen, Unterlagen und Rechnungen herunterladen und auch Kostenbeträge angeben, bei deren Erreichen Sie automatisch benachrichtigt werden möchten. Die weitere Erfassung ist sodann so lange deaktiviert, bis Sie einen weiteren Betrag zur Bearbeitung freigeben. Hiermit gewährleisten wir nicht nur absolute Kostensicherheit, sondern auch vollständige Kostentransparenz: So können Sie nicht nur erhaltene Rechnungen im teipelverse einsehen und herunterladen, sondern sich auch - und zwar in Echtzeit - die aktuell erfasste Summe anzeigen lassen, unabhängig davon, ob Sie bereits eine Rechnung erhalten haben oder nicht.