Die Meisterprüfung anfechten

Warum Sie Ihre Meisterprüfung im Handwerk überprüfen lassen sollten

Die Meisterprüfung im Handwerk ist eine der wichtigsten Qualifikationen für viele Handwerker, die einen Betrieb gründen, übernehmen oder ausbilden wollen. Doch nicht immer verläuft die Prüfung reibungslos und fair. Es kann zu Verfahrens- und Beurteilungsfehlern kommen, die das Ergebnis negativ beeinflussen oder sogar zum Nichtbestehen führen können. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Meisterprüfung im Handwerk überprüfen zu lassen und gegebenenfalls rechtlich dagegen vorzugehen.

Unsere Leistungen für Ihre Meisterprüfung im Handwerk

Wir sind eine Fachanwaltskanzlei für Prüfungsrecht, die sich auf die Überprüfung von Prüfungen im Handwerk spezialisiert hat. Wir vertreten Prüflinge, die mit dem Ergebnis ihrer Meisterprüfung nicht einverstanden sind oder Zweifel an der Korrektheit des Prüfungsverfahrens haben. Dabei prüfen wir sowohl die schriftlichen als auch die mündlich-praktischen Teile der Prüfung, die je nach Gewerk unterschiedlich sein können.

Unser Leistungsspektrum umfasst folgende Schritte:


  • Wir fordern die vollständigen Prüfungsunterlagen bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) an, die die Prüfung in Ihrem Bundesland durchgeführt hat. Dazu gehören unter anderem die Prüfungsaufgaben, die Lösungsskizzen, die Bewertungsbögen, die Protokolle der mündlich-praktischen Prüfung und die Stellungnahmen des Meisterprüfungsausschusses.


  • Wir analysieren die Unterlagen auf mögliche Verfahrens- und Beurteilungsfehler, die Ihre Prüfungsleistung beeinträchtigt haben könnten. Dabei achten wir auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, der Prüfungsordnung, der Rahmenlehrpläne und der fachlichen Standards. Wir vergleichen Ihre Leistung mit den Anforderungen der Prüfungsaufgaben und den Bewertungskriterien. Wir überprüfen, ob die Bewertung nachvollziehbar, objektiv und fair ist. Wir identifizieren die Fehler, die zu einer ungerechtfertigten Abwertung oder zum Nichtbestehen geführt haben.


  • Wir legen fristgerecht Widerspruch gegen die Mitteilung des (endgültigen) Nichtbestehens ein und begründen diesen mit den festgestellten Fehlern. Wir stellen die Rechtswidrigkeit der Prüfungsentscheidung dar und fordern eine Neubewertung, eine Wiederholung der fehlerhaften Prüfungsteile oder eine andere Lösung, die zu Ihrem Bestehen führt.


  • Wir verhandeln mit der IHK über eine gütliche Einigung, die Ihre Interessen wahrt. Wir setzen uns dafür ein, dass die IHK Ihre Prüfungsleistung anerkennt, die Fehler korrigiert oder Ihnen eine angemessene Möglichkeit zur Verbesserung oder Wiederholung bietet. Wir versuchen, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, wenn es möglich ist.


  • Wenn nötig, führen wir ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht, um Ihr Recht auf eine faire und korrekte Prüfung durchzusetzen. Wir vertreten Sie vor Gericht und legen die Beweise für die Fehler vor. Wir argumentieren, warum die Prüfungsentscheidung aufgehoben oder geändert werden muss. Wir streben ein Urteil an, das Ihnen das Bestehen der Meisterprüfung ermöglicht oder Ihnen eine erneute Teilnahme an der Prüfung eröffnet.

Die Bedeutung der Meisterprüfung im Handwerk

Die Meisterprüfung im Handwerk ist mehr als nur eine Abschlussprüfung. Sie ist eine Voraussetzung für die berufliche Zukunft vieler Handwerker, die sich selbstständig machen oder einen Betrieb übernehmen wollen. Seit Anfang 2020 wurde die Meisterpflicht für zwölf weitere Gewerke wiedereingeführt> (siehe Bundesministerium für Wirtschaft und Energie). Das bedeutet, dass Sie in diesen Gewerken einen Meisterbrief brauchen, um einen Betrieb zu gründen oder zu führen. Insgesamt gilt die Meisterpflicht jetzt für 53 Gewerke> im Handwerk (siehe Zentralverband des Deutschen Handwerks).

Die Meisterprüfung im Handwerk ist auch eine Voraussetzung für die Ausbildung von Lehrlingen, denn die Ausbildereignungsprüfung ist Teil der Meisterausbildung. Wenn Sie ausbilden wollen, müssen Sie also entweder eine Meisterprüfung oder eine fachliche Prüfung abgelegt haben und eine angemessene Zeit in dem entsprechenden Beruf gearbeitet haben. Die Ausbildung im Handwerk ist ein wichtiger Faktor für die Fachkräftesicherung, die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft des Handwerks. Laut Statistik des Deutschen Handwerks 2019 gab es im Jahr 2019 rund 1,3 Millionen Auszubildende im Handwerk, davon 79 Prozent in Meisterbetrieben.

Die Meisterprüfung im Handwerk ist daher für die Prüflinge von enormer Bedeutung, da sie mit einem erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden ist. Viele Prüflinge können sich eine eventuelle Wiederholungsprüfung nicht leisten. Dennoch brauchen sie den Meistertitel, um ihren Beruf auszuüben und einen Betrieb zu übernehmen. Die Meisterprüfung im Handwerk ist auch ein Qualitätsmerkmal für die Kunden, die auf die Kompetenz, die Erfahrung und die Zuverlässigkeit der Meisterbetriebe vertrauen. Die Meisterprüfung im Handwerk ist somit ein Garant für die Zukunft des Handwerks und der Gesellschaft.

Die häufigsten Fehler bei der Meisterprüfung im Handwerk

Bei den Meisterprüfungen bzw. Prüfungen im Handwerk, ob schriftlich oder mündlich-praktisch, haben sich in der Vergangenheit oft gravierende Verfahrens- und/oder Beurteilungsfehler eingeschlichen, die wir erfolgreich mit einem Widerspruchs- oder auch Klageverfahren gegen die Mitteilung des (endgültigen) Nichtbestehens anfechten konnten. Dabei mussten dann nicht unbedingt alle Teile derselben Meisterprüfung wiederholt werden, sondern meist nur diejenigen, die fehlerhaft waren. Ebenso konnten wir erfolgreiche Neubewertungen erreichen, die zum Bestehen der Meisterprüfung führten.

Zu den häufigsten Fehlern, die wir festgestellt haben, gehören:


  • Die Zusammensetzung des Meisterprüfungsausschusses entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Zum Beispiel sind die Mitglieder nicht ausreichend qualifiziert, unabhängig oder repräsentativ. Laut § 37 der Handwerksordnung muss der Meisterprüfungsausschuss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, die die Gruppen der selbstständigen Handwerker, der Gesellen und der Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen angemessen vertreten. Die Mitglieder müssen fachlich geeignet sein und dürfen nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Prüflingen stehen. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann die Prüfung angefochten werden.


  • Die Durchführung des Überdenkungsverfahrens ist fehlerhaft. Zum Beispiel wird der Antrag auf Überdenkung nicht ordnungsgemäß bearbeitet, die Begründung ist unzureichend oder es wird keine neutrale Stelle eingeschaltet. Laut § 38 der Handwerksordnung hat der Prüfling das Recht, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses die Überdenkung der Prüfungsentscheidung zu beantragen. Die IHK muss den Antrag prüfen und eine schriftliche Begründung für die Ablehnung oder die Änderung der Prüfungsentscheidung geben. Wenn der Antrag abgelehnt wird, muss die IHK eine neutrale Stelle benennen, die den Antrag erneut prüft. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann die Prüfung angefochten werden.


  • Die Bewertung der Prüfungsleistung ist nicht nachvollziehbar, objektiv oder fair. Zum Beispiel wird die Leistung gar nicht oder falsch berücksichtigt, es werden unzutreffende Bewertungskriterien angewendet oder es gibt Abweichungen von der Lösungsskizze, die nicht begründet werden. Laut § 39 der Handwerksordnung muss die Prüfungsleistung nach den gleichen Maßstäben für alle Prüflinge bewertet werden. Die Bewertung muss sich an den Anforderungen der Prüfungsaufgaben und den fachlichen Standards orientieren. Die Bewertung muss nachvollziehbar und begründet sein. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann die Prüfung angefochten werden.


  • Die Durchführung der mündlich-praktischen Prüfung ist unangemessen oder widersprüchlich. Zum Beispiel werden die Prüflinge ungleich behandelt, es werden unzulässige Fragen gestellt oder es gibt keine klare Trennung zwischen Präsentation und Fachgespräch. Laut § 40 der Handwerksordnung muss die mündlich-praktische Prüfung in Anwesenheit aller Mitglieder des Meisterprüfungsausschusses durchgeführt werden. Die Prüflinge müssen die gleichen Aufgaben in der gleichen Zeit bearbeiten. Die Fragen müssen sich auf die Prüfungsaufgaben und die fachlichen Kenntnisse beziehen. Die Prüfung muss in zwei Teile gegliedert sein: eine Präsentation der Prüfungsarbeit und ein Fachgespräch. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann die Prüfung angefochten werden.

Unsere Erfahrung für Ihre Meisterprüfung im Handwerk

Wir haben in den letzten Jahren viele Prüflinge erfolgreich bei der Überprüfung ihrer Meisterprüfung im Handwerk vertreten. Wir kennen die typischen Fehler, die immer wieder vorkommen, und wissen, wie wir sie nachweisen und anfechten können. Dabei nutzen wir unsere juristische Expertise, unsere Kenntnis der einschlägigen Rechtsgrundlagen und unsere Kontakte zu Fachliteratur und externen Sachverständigen.

Wir können Ihnen helfen, Ihre Meisterprüfung im Handwerk überprüfen zu lassen und gegebenenfalls rechtlich dagegen vorzugehen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine Erstberatung, in der wir Ihren Fall besprechen und Ihnen die möglichen Schritte erläutern. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Kleingedrucktes? Nein danke. Unsere Mandatskonditionen:

Mandatskonditionen Privatpersonen

Abrechnung (Stundensatz)

Abrechnungstakt

Weitere Kosten


Mindestbetrag

Prozesskostenhilfe

Übernahme durch Rechtsschutzversicherung

Honorarhöchstgrenze (Deckelung)

Zahlbar per

Ratenzahlung

480,00 EUR

Minutengenau

19% Umsatzsteuer 

10% IT-Kosten

2.500,00 EUR (zzgl. 10% IT-Kosten und zzgl. 19% Umsatzsteuer)

Nein

In der Regel maximal 540,50 EUR in Gerichtsverfahren

Nein

Überweisung, Kreditkarte (PayPal)

Via Paypal (vorbehaltlich Bonität, zzgl. Zinsen)

Mandatierung

Im Anschluss an ein Erstgespräch, das Sie ebenfalls direkt über diese Seite buchen können und welches als Video- oder Telefonkonferenz per Microsoft Teams durchgeführt wird (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist diesseits aktiviert), können Sie uns mittels eines Einladungslinks direkt online im "teipelverse" mandatieren und dort selbstverständlich auch (fortwährend) Unterlagen hochladen. Wir benötigen keine Dokumente per Post oder in Schriftform; Sie erhalten durch uns die Möglichkeit, Ihre Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) zu unterschreiben - und dies für Sie kostenfrei. Im "teipelverse" können Sie zudem jederzeit den Stand Ihres Verfahrens einsehen, Unterlagen und Rechnungen herunterladen und auch Kostenbeträge angeben, bei deren Erreichen Sie automatisch benachrichtigt werden möchten. Die weitere Erfassung ist sodann so lange deaktiviert, bis Sie einen weiteren Betrag zur Bearbeitung freigeben. Hiermit gewährleisten wir nicht nur absolute Kostensicherheit, sondern auch vollständige Kostentransparenz: So können Sie nicht nur erhaltene Rechnungen im teipelverse einsehen und herunterladen, sondern sich auch - und zwar in Echtzeit - die aktuell erfasste Summe anzeigen lassen, unabhängig davon, ob Sie bereits eine Rechnung erhalten haben oder nicht. 

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